Unser Notar-Service erledigt für Sie notarielle Aufgaben wie die Anfrage einer Zweitwohnsitz Bewilligung für Ihre Immobilie im Tessin, die Abrechnung der Grundstückgewinnsteuer, Beantragung der LAFE für Ausländer und allgemeine Grundbuch Änderungen bei der entsprechenden Gemeinde.
Bestellen Sie online Ihren Grundbuchauszug, die STIMA, den Katasterplan und viele weitere Dokumente rund um Ihre Immobilie im Tessin. Dank direkter Schnittstelle zum Grundbuchamt sind wir in der Lage diese sowie weitere relevante Dokumente zu Ihrer Immobilie im Tessin zu liefern.
Dokumente wie beispielsweise ein Grundbuchauszug oder die STIMA Ihrer Immobilie erhalten Sie bei uns im Handumdrehen und so schnell wie nirgendwo sonst. Für die Bestellung der meisten Dokumente sind wir nicht abhängig von den Öffnungszeiten der Gemeinden und Behörden im Tessin.
Der Grundbuchauszug enthält Informationen über die Eigentumsverhältnisse von Immobilien im Tessin, es nennt den oder die Eigentümer (Besitzer) und enthält alle wesentlichen Informationen zu Rechten (zum Beispiel lebenslanges Wohnrecht) und Lasten (zum Beispiel Wegerecht für Nachbarn) der Immobilie. Des Weiteren gibt der Grundbuchauszug Auskunft über die genaue Lage und Größe der jeweiligen Immobilie, dabei richtet sich der Grundbuchauszug nach den Bezeichnungen im Katasterplan. Im Gegensatz zu anderen Kantonen in der Schweiz ist der Grundbuchauszug im Kanton Tessin nicht für öffentlich und für jedermann einsehbar. In der Regel haben nur die Eigentümer (Besitzer) das Recht den Grundbuchauszug im Tessin einzusehen.
Nur für Eigentümer und Miteigentümer.
Lieferung: Innerhalb 1-2 Werktagen per E-Mail.
Kosten: CHF 100.- exkl. MwSt.
Beim Katasterplan handelt es sich um die massstabsgetreue Darstellung von Grundstücken und Immobilien im Tessin. Die Grundstücke und Immobilien werden mit ihrer Grösse, ihrer Nutzungsart sowie der Lage und weiteren Merkmalen verzeichnet und grafisch dargestellt. Der Katasterplan wird beim zuständigen Vermessungsamt im Kanton Tessin geführt. Aufgabe des Katasters ist, der Öffentlichkeit verlässliche Informationen zu Grundstücken und Immobilien zur Verfügung zu stellen. Ausserdem dient der Katasterplan zur Anfertigung von Stadtplänen. Zuständig für die Katasterpläne ist die amtliche Vermessungsstelle des Kanton Tessin. Sie erhebt die Grundstücksgrenzen sowie Lage- und Höhenfixpunkte.
Nur für Eigentümer und Miteigentümer.
Lieferungt: 1-2 Werktagen per E-Mail.
Kosten: CHF 50.- exkl. MwSt.
Die STIMA ist eine kantonale Schätzung von Immobilien und Grundstücken im Kanton Tessin. Die kantonale Schätzung gibt an, wie hoch der Wert der Immobiliensubstanz ist, dieser dient als Berechnungsgrundlage für die Erhebung öffentlicher Steuern, Gebühren, Beiträge und Abgaben.
Nur für Eigentümer und Miteigentümer.
Lieferung: 1-2 Werktagen per E-Mail.
Kosten: CHF 100.- exkl. MwSt
Sie nutzen Ihre Immobilie im Tessin als Zweitwohnsitz? Als Ferienhaus oder Ferienwohnung im Tessin? Dann ist es wichtig die Nutzung als Zweitwohnsitz auch schriftlich von der jeweiligen Gemeinde bestätigt zu haben. Zum einen schützt Sie eine schriftliche Zweitwohnsitz Bestätigung im Tessin vor willkürlichen Änderungen des Status und zum andern ist seit der Zweitwohnsitz Initiative, welche weitreichende Auswirkungen auf den Immobilienmarkt im Tessin hatte, eine deutliche Wertersteigerung der Immobilien im Tessin, welche über eine Zweitwohnsitz Bewilligung verfügen, zu beobachten. Zu beachten ist das besonders im Kanton Tessin die Anfrage für eine Zweitwohnsitz Bewilligung durch einen Notar gemacht werden sollte, wir erledigen dies für Sie und sind guter Dinge das wir auch für Ihre Immobilie eine schriftliche Zweitwohnsitz Bestätigung erhalten.
Nur für Eigentümer und Miteigentümer.
Durchschnittliche Dauer des Antrages: Ca. 2 Wochen.
Kosten: CHF 500.- exkl. MwSt.
Nach jedem Verkauf einer Immobilie oder eines Grundstückes im Tessin ist man verpflichtet die Abrechnung der Grundstückgewinnsteuer einzureichen. Die Abrechnung der Grundstückgewinnsteuer im Tessin kann zu einem deutlichen Gewinnverlust führen, um diesen Fehler zu umgehen und einen möglichst hohen Gewinn beim Immobilienverkauf im Tessin zu erzielen sind diverse Punkte zu beachten. Was kann an der Grundstückgewinnsteuer abgezogen werden? Wie viel kann abgezogen werden und welche Renovationen können nicht abgezogen werden? Lassen Sie die Grundstückgewinnsteuer von unserem Notar erstellen und verlassen Sie sich darauf, dass wir das Maximum aus Ihrem Immobilienverkauf heraus holen.
Durchschnittliche Dauer der Abrechnung: Ca. 1 Monat
Kosten: CHF 500.- exkl. MwSt.
Sie haben bereits ein Haus oder eine Wohnung im Tessin gefunden das Sie kaufen möchten und brauchen nun als Ausländer eine Bewilligung nach Lex Koller? Wir machen das für Sie, zum Pauschalbetrag beantragen wir Ihre Bewilligung inkl. Begutachtung des Kaufobjektes durch einen Architekten (obligatorisch bezüglich der grösse). Der Antrag (LAFE) durchläuft alle 3 Instanzen der Gemeinde, des Kantons und auf nationaler Ebene.
Durchschnittliche Dauer des Antrages: Kann bis zu 3 Monate, oder länger, dauern.
Kosten: CHF 5`000.- exkl. MwSt.
Wir sind offiziell autorisierter Immobilientreuhänder im Kanton Tessin mit Niederlassungen in Locarno und Lugano. Fundierte Branchenkenntnisse als Immobilienmakler und jahrelange Erfahrung im Verkauf von Immobilien im Tessin zeichnen uns ebenso aus, wie unser umfassendes Serviceangebot welches der Zeit immer einen Schritt voraus ist. Von der Preisfindung, über die Vermarktung bis hin zum Verkauf stehen wir Ihnen durchgängig mit einem Netzwerk von eigenen Treuhändern, Notaren und Immobilienmaklern im Tessin zur Verfügung und sorgen dafür, dass wir für Ihre Immobilie einen bestmöglichen Preis erzielen. Unsere moderne Vermarktung verschafft Ihrer Immobilie im Tessin ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit und erhöht so die Chancen auf einen lukrativen und schnellen Verkauf. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz im Kanton Tessin und profitieren Sie von unserer Erfahrung!
Wir sagen herzlichen Dank für die tolle Zusammenarbeit